Das müssen Sie als Geschäftsführer bei Ihrem Gehalt beachten

 
Wann Vergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer zum Risiko werden

Übergabe eines Briefs – Symbolisch für verdeckte Gewinnausschüttung

Ist ein Gesellschafter einer Firma oder ein Familienmitglied gleichzeitig Geschäftsführer, darf das Gehalt nicht zu üppig ausfallen – sonst drohen Steuernachzahlungen und sogar persönliche Haftungsrisiken.

Wer sein eigener Chef ist, kann auch sein Gehalt selbst festlegen? Nicht ganz. Da das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn mindert, prüfen Finanzämter bei Gesellschafter-Geschäftsführern besonders genau, ob die Vergütung „fremdüblich“ ist. Wird ein zu hohes Gehalt gezahlt, liegt schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor – mit gravierenden steuerlichen Folgen.

Wann es kritisch wird

Die Finanzverwaltung betrachtet nicht nur das feste Grundgehalt, sondern auch variable Vergütungsbestandteile wie Tantiemen, Boni, Pensionszusagen oder Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, Wohnung, Versicherungen).

Entscheidend ist das Gesamtpaket: Es muss im Verhältnis zu Unternehmensgröße, Umsatz, Branche und Gewinn stehen. Übersteigt die Vergütung das marktübliche Maß deutlich, wird der überhöhte Teil als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt – und nachversteuert.

Prüfungsmaßstab: Fremdvergleich

Maßgeblich ist, was ein fremder Dritter für die gleiche Tätigkeit erhalten würde. Ein Vergleich mit Branchenstudien oder Vergütungsbenchmarks würde helfen, die Angemessenheit zu dokumentieren. Fehlt ein solcher Nachweis, liegt die Beweislast regelmäßig beim Unternehmen. Eine fehlende Dokumentation wird daher teuer werden.

Praxisbeispiel: Verdeckte Gewinnausschüttung durch zu hohe Tantieme

In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH neben einem hohen Fixgehalt jährlich eine Tantieme von 50% des Jahresüberschusses erhalten. Das Finanzamt sah hierin eine unangemessene Vergütung – der BFH bestätigte diese Einschätzung. Eine Tantieme darf regelmäßig nicht mehr als 25 – 30% des Jahresüberschusses betragen, wenn zugleich ein hohes Fixgehalt gezahlt wird. Der übersteigende Anteil wurde als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.

Compliance-Pflicht und Haftungsaspekt

Neben steuerlichen Risiken spielt auch die Corporate Governance eine zentrale Rolle. Geschäftsführer sind verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft zu wahren (§ 43 GmbHG). Ein überhöhtes oder nicht genehmigtes Gehalt kann daher als Pflichtverletzung gewertet werden – mit der Folge persönlicher Haftung. Zudem verlangen viele Compliance-Management-Systeme (CMS) heute klare Richtlinien zur Festlegung und Genehmigung von Geschäftsführergehältern, insbesondere bei verbundenen Unternehmen oder Familiengesellschaften.

Fazit

Geschäftsführergehälter in Familien- oder Gesellschafterstrukturen sind ein klassisches Risiko zwischen Steuerrecht und Governance.

Drei Empfehlungen:

  • Dokumentieren Sie die Vergütungsentscheidung detailliert und begründen Sie diese mit Marktvergleichen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob das Gehalt noch „fremdüblich“ ist – besonders nach Unternehmensveränderungen.
  • Integrieren Sie klare Vergütungsrichtlinien in Ihr Compliance-System, um steuerliche und haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden.