Geschmacksmusterrecht und Designschutz.

 Der Schutz ästhetisch wirkender Formen wird in erster Linie durch das Geschmacksmuster- und das Urheberrecht gewährleistet.

Darüber hinaus kann die Herkunftsfunktion eines Designs auch durch das Markenrecht geschützt werden und es ergeben sich zum Teil wettbewerbsrechtliche Ansprüche aufgrund des dort normierten Nachahmungsschutzes.

Die unterschiedlichen Grundlagen des Designschutzes erfordern daher eine genaue Betrachtung und Analyse eines Designs, um unseren Mandanten geeignete nationale und internationale Schutzmöglichkeiten und -strategien aufzeigen zu können, bei deren Umsetzung die unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen und -wirkungen umfassend berücksichtigt werden.

Tätigkeitsschwerpunkte im Geschmacksmusterrecht

  • Beratung und Entwicklung von Schutzstrategien Anmeldung und Durchsetzung von Geschmacksmustern / Gemeinschaftsgeschmacksmustern
  • Beratung und Gestaltung von Merkmalsanalysen und Merkmalssynopsen
  • Vertragsgestaltung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung bzgl. der Geltendmachung und Abwehr von Geschmacksmusterverletzungen