Home-Office-Pflicht und Compliance.

 Worauf Arbeitgeber jetzt achten müssen.

Home-Office-Pflicht und Compliance.

Die aktuellen Verschärfungen der Corona-Bestimmungen bringen auch neue Regelungen zum Homeoffice. Diese Regelung soll bis zum 15.03.2021 gelten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird kurzfristig eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Für Tätigkeiten, für die kein Homeoffice möglich ist, soll das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend werden.

Die Verpflichtung soll ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 gelten. Die Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Im Betrieb darf dann zudem eine Mindestfläche von 10 qm pro Beschäftigten in einem Raum nicht unterschritten werden, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen. Sollten die Maßnahmen nicht vollständig umsetzbar sein, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten durch andere Maßnahmen schützen, etwa durch Lüften und Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen.

Die Betriebe sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit der ÖPNV entlastet wird und es in Bussen und Bahnen weniger Kontakte und dadurch weniger Übertragungen des Virus gibt. Nicht nur die Arbeitgeber werden beim Home-Office in die Pflicht genommen, sondern auch Angestellte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden aufgefordert, das Angebot zu nutzen – zum Homeoffice verpflichtet allerdings werden sie nicht.

Für die Compliance-Management-Systeme in Unternehmen bedeutete das, dass neue Richtlinien geschaffen und den Mitarbeitern nahe gebracht werden müssen. Nur eine sehr rasche Anpassung ist gute Governance und gelebte Compliance. Die Nichtbeachtung der Vorschriften dürfte erhebliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen und sich zudem reputationsschädigend auswirken.

Weitere Hinweise zu diesem und anderen gesellschaftsrechtlichen Themen findet man auch auf meinem Youtube-Kanal „Recht hat er!“.