Vor diesem Hintergrund behandeln wir im Roundtable des Deutschen AnwaltSpiegels am Nachmittag des 19.02.2019 in der Pagode der F.A.Z. in Frankfurt am Main folgende Fragen: Darf ein Unternehmen Arbeitnehmer (gegebenenfalls mit oder ohne deren Kunden) von der Konkurrenz aktiv abwerben? Was ist dabei zu beachten? Sind Kundenschutzklauseln und Abwerbeverbote in Arbeitsverträgen effektiv und wirksam? Wann entsteht eine Schadensersatzpflicht, und wann kommen Vertrags- strafeklauseln zum Tragen für den Fall der Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist? Wie schützt man sein Unternehmen wirkungsvoll gegen Abwerbung von Mitarbeitern (und gegebenenfalls deren Kunden) durch die Konkurrenz? Vertragliches Wettbewerbs- verbot (§§ 60, 61 HGB) und nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Mitarbeiter: Umfang, Wirksamkeitserfordernisse und Sinnhaftigkeit in der Praxis? Schließlich:
Wie schützt ein Unternehmen effektiv sein geistiges Eigentum, seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? Und wie schafft es ein Unternehmen, seine Mitarbeiter betriebstreu zu halten: Helfen allein materielle Anreize, oder kommt es doch (auch) auf die Kultur im Unternehmen an? Vielleicht gerade im Hinblick auf die nach- rückende Generation?
Referenten: Sabine Feindura und Dr. Jan Tibor Lelley