Bisher wurden Smartphones beispielsweise aufgrund der begrenzten Lebensdauer der Akkus vorzeitig entsorgt, was zu Emissionen und zum Austausch von Produkten führte. In der Automobilindustrie stellt sich ein ähnliches Problem, wenn Standardteile unter dem Vorwand eines Modell-Makeovers aus dem Sortiment genommen werden. Die EU versucht, diese Mängel in der nachhaltigen Produktion mit verschiedenen Gesetzesvorschlägen zu beheben, darunter die Ökodesign-Verordnung und die Richtlinie über das Recht auf Reparatur.
Eine überarbeitete Ökodesign-Verordnung
Die frühere Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) befasste sich ausschließlich mit Fragen der Energieeffizienz, insbesondere im Zusammenhang mit Kühlschränken, Klimaanlagen, Staubsaugern und Fernsehgeräten. Mit der überarbeiteten Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (2022/0095/COD) soll der Geltungsbereich jedoch erweitert werden. Die Verordnung ist im Juli 2024 in Kraft getreten.
Produkte, die von der Ökodesign-Verordnung betroffen sind, müssen sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch einen digitalen Produktpass vorweisen.
Richtlinie über das Recht auf Reparatur
Die Richtlinie (2023/0083/COD) soll, sobald sie in Kraft tritt, für den Endverbraucher das Recht auf Reparatur von Waren festigen, die außerhalb des ursprünglichen Haftungszeitraums defekt sind. Die festgelegten Bestimmungen verlangen eine universelle Einhaltung und legen Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten fest. Für die Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten bis Mitte 2026 Zeit.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Um Marktstörungen zu vermeiden, wird Unternehmen empfohlen, die neu festgelegten Bedingungen zu verinnerlichen, zu denen unter anderem (nicht abschließend) folgende gehören:
- Lieferung von Ersatzteilen für mindestens sieben Jahre und zu einem angemessenen Preis
- Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von fünf Arbeitstagen (dies kann eine Lagerhaltung erfordern)
- Geräte sind so konstruieren, dass Ersatzteile ausgetauscht werden können
- Kostenlose Software-Updates sind auch nach Produktionsende für einen Mindestzeitraum zur Verfügung zu stellen.
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Endprodukte, sondern auch für Komponenten und Zwischenprodukte.