Nicht neue Regeln, sondern wirksamer Vollzug
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, Frank Buckenhofer, hat die Debatte zugespitzt: Statt diejenigen stärker zu belasten, die ihr Einkommen und Vermögen legal erwirtschaften und offenlegen, müsse der Staat kriminell erworbene Vermögen wesentlich entschlossener abschöpfen.
Die Formulierung ist provokant. Die dahinterstehende Frage ist jedoch berechtigt: Setzt der Staat seine Resssourcen dort ein, wo sie den größten rechtsstaatlichen und wirtschaftlichen Nutzen entfalten?
Vermögensabschöpfung ist keine Haushaltspolitik
Die Einziehung kriminell erlangter Vermögenswerte darf nicht zu einem Instrument beliebiger Haushaltssanierung werden. Sie ist Strafrecht und unterliegt rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Gerade deshalb muss die Debatte sauber geführt werden. Wo diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine konsequente Vermögensabschöpfung allerdings ein besonders wirksames Instrument. Organisierte Kriminalität ist häufig ökonomisch motiviert. Wer ihr dauerhaft die finanziellen Grundlagen entzieht, trifft nicht nur einzelne Täter, sondern die wirtschaftliche Struktur krimineller Organisationen.
Der Blick nach Italien
In der aktuellen Diskussion wird häufig auf Italien verwiesen. Dort gehört der Zugriff auf Vermögenswerte seit Jahrzehnten zum Instrumentarium der Bekämpfung mafiöser Strukturen. Ein solcher Vergleich lässt sich sicherlich nicht 1:1 auf Deutschland übertragen. Unterschiedliche Verfassungs- und Verfahrensordnungen setzen unterschiedliche Grenzen. Dennoch lohnt sich die Frage, ob Deutschland seine vorhandenen Instrumente organisatorisch und praktisch konsequent nutzt.
Das eigentliche Problem: Akzeptanz des Rechtsstaats
Für Bürger und Unternehmen entsteht ein Akzeptanzproblem, wenn sie erleben, dass ihre wirtschaftlichen Aktivitäten immer detaillierter dokumentiert, kontrolliert und sanktioniert werden, während zugleich erhebliche kriminelle Vermögenswerte sichtbar im Wirtschaftskreislauf verbleiben. Das bedeutet nicht, Steuerhinterziehung oder Compliance-Verstöße zu relativieren. Steuerehrlichkeit und regelkonformes Wirtschaften sind Grundlagen eines funktionierenden Gemeinwesens. Aber Rechtsstaatlichkeit besteht nicht nur aus immer neuen Normen. Sie zeigt sich ebenso in der Fähigkeit des Staates, bestehendes Recht tatsächlich durchzusetzen.
Was Unternehmen daraus lernen sollten
Die Diskussion betrifft auch Unternehmen unmittelbar. Geldwäscheprävention, Geschäftspartnerprüfung und Compliance-Systeme sind nicht bloß regulatorische Lasten. Sie sollen verhindern, dass legale Unternehmen Teil krimineller Finanzströme werden. Gerade deshalb muss der Staat seinerseits dafür sorgen, dass die von Unternehmen verlangten Maßnahmen in eine wirksame staatliche Verfolgungs- und Vollzugsstruktur eingebettet werden.
Fazit
Deutschland braucht keine Wahl zwischen Steuerehrlichkeit und Kriminalitätsbekämpfung. Beides gehört zusammen. Wer vom rechtstreuen Bürger und von rechtstreuen Unternehmen immer mehr Transparenz verlangt, muss zugleich zeigen, dass sich Rechtsbruch nicht lohnt. Eine konsequentere Vermögensabschöpfung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Wichtiges kurz zusammengefasst
- Kriminell erworbenes Vermögen konsequent abschöpfen stärkt Rechtsstaat und Prävention.
- Vermögensabschöpfung ist kein Mittel der Haushaltssanierung, sondern an klare rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden.
- Mehr Regulierung ersetzt keinen wirksamen Vollzug – Unternehmen brauchen klare Regeln und einen handlungsfähige Staat.








