Dr. Martin Manzel ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Business Immigration mit besonderem Fokus auf die Fachkräfteeinwanderung, das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie der rechtlichen Auseinandersetzung bei Verstößen von Unternehmen gegen aufenthaltsrechtliche Vorgaben.
Martin Manzel berät nationale und internationale Unternehmen sowie Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Einwanderungsrechts und begleitet komplexe Visums-, Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der strategischen Steuerung und Koordinierung grenzüberschreitender Sachverhalte im Bereich des Migrationsrechts.
Martin Manzel berät in deutscher, französischer, englischer und türkischer Sprache.






