Arbeitsverträge

Viele Unternehmen verwenden seit Jahren oder gar Jahrzehnten Arbeitsverträge, die ein Mitarbeiter in der Aufbauphase des Unternehmens aus damals schon veralteten Mustern zusammengesetzt hat, oftmals auch nicht besonders fachkundig, und dabei nicht auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst hat.

Andere Unternehmen berichten uns immer wieder, dass ihr Arbeitsvertrag „damals“ von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin maßgeschneidert erstellt worden sei. Trotzdem enthält dieser Arbeitsvertrag heute nicht mehr zulässige Klauseln, die dann gänzlich unwirksam sind, oder es fehlen heute zulässige Klauseln, die die Interessen des Unternehmens schützen würden. Viele Klauseln entsprechen nicht dem Wortlaut, der von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte heute noch als zulässige Gestaltung angesehen wird. So wurde etwa 2016 gesetzlich festgelegt, dass in Verfallklauseln nicht mehr die Schriftform, sondern nur noch die Textform für die Geltendmachung von Ansprüchen verlangt werden darf. Trotzdem werden uns immer wieder Verträge vorgelegt, die gar keine Verfallklausel vorsehen oder die Schriftform für die Geltendmachung fordern oder deren Verfallklausel an anderer Stelle unwirksam ist.

Die Anpassung der Arbeitsverträge steht oftmals bei Unternehmen lange auf der to-do-list, aber es gibt immer gerade akutere Probleme, so dass manchmal sehr lange mit veralteten Arbeitsverträge gearbeitet und die Chance vertan wird, das Unternehmen gegen die Wechselfälle des Arbeitsverhältnisses so gut abzusichern, wie es heute möglich ist.

Wir gestalten Ihre Arbeitsverträge nach Ihren Wünschen und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens im Rahmen der zulässigen Gestaltung auf Basis aktueller Rechtsprechung. Das kann kein allgemein verfügbares Muster leisten.