Rettungsdienst-Vergabe 3.0 – Der Vergabe-Dialogprozess

Vergabe-/Auswahlverfahren unter Anwendung der Bereichsausnahme

Mit den am 18.04.2016 in Kraft getretenen Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Bundesgesetzgeber in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB von der auf europäischer Ebene geschaffenen Möglichkeit der so genannten „Bereichsausnahme“ Gebrauch gemacht.

Dadurch sind bei der Rettungsdienst-Vergabe neue Wege möglich geworden mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt und einen neuen Verfahrensansatz entwickelt haben. Im Fokus steht dabei für uns nicht nur eine erleichterte Handhabbarkeit des Verfahrens, sondern vor allem das Ziel den neuen, flexibleren Verfahrensansatz optimal für die Erhebung von Innovations- und Qualität Potenzialen auszunutzen.

Es geht uns also nicht nur darum die Rettungsdienst-Vergabe von den „Fesseln“ des Kartell Vergaberechts zu befreien, sondern um einen neuen Weg und ein neues Denken bei der Rettungsdienst-Beauftragung/-Vergabe. Dieses neue Denken wollen wir in enger Vernetzung mit Wissenschaft und Praxis ständig weiterentwickeln.

Je nach Umgebungsbedingungen die richtige Verfahrensvariante – „klassische“ Vergabe oder Vergabe-Dialogprozess

In der „klassischen“ Variante der von uns über Jahre hinweg entwickelten Vergabekonzeption unter Anwendung des Vergaberechts – bei Ausschöpfung aller in der Rechtsprechung erkämpften Gestaltungs- und Bewertungsspielräume – lässt sich heute eine sehr hohe Rechtssicherheit bei gleichzeitig maximaler sicherheitspolitischer Steuerungsfähigkeit und qualitativer Schwerpunktsetzung gewährleisten.

Rettungsdienst-Vergabe 3.0 – Der Vergabe-Dialogprozess: Gestalten statt verwalten.

Wenn Sie sich für die Anwendung der Bereichsausnahme entscheiden, geben wir Ihnen mit dem Vergabe-Dialogprozess ein effektives sicherheitspolitisches Gestaltungsinstrumentarium an die Hand, mit dem trotz der Ausnutzung der Privilegierungsmechanismen der Bereichsausnahme nicht nur möglichen innovationsfeindlichen Fehlanreizen entgegengewirkt, sondern darüber hinaus auch ein innovatives Bewertungssystem aufgerichtet werden kann. Mit diesem System können die mit dem klassischen Vergabe Rechtsregime verbundenen strukturellen Defizite in der qualitativen Dynamik überwunden werden. Damit behalten Sie als Aufgabenträger das Heft in der Hand – ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Qualität des Rettungswesens werden zudem noch gestärkt.

Mit dem Forschungsprojekt „Rettungsdienst-Beauftragung/-Vergabe 2030″  wollen wir den neuen Weg unter Anwendung der Bereichsausnahme noch zukunftsorientierter gestalten und v. a. noch stärker als Prüfstein und Treiber für Qualität und Innovation nutzbar machen.

Was wir mit dem Vergabe-Dialogprozess für Sie tun können:

Rechtssicherheit

  • Vorprüfung und Klärung der Voraussetzungen der Bereichsausnahme und des Kreises der zu Beteiligenden
  • Größtmögliche Reduzierung vergaberechtlicher Risiken
  • Neutralisierung komplementärer Risiken aus dem EU-Primärrecht, dem EU-Beihilferecht und dem nationalen Recht

Kooperativität und Transparenz

  • Klare und transparente Struktur des Vergabeprozesses bei gleichzeitiger Flexibilisierung
  • Kooperativer und verbindlicher Umgang mit den Bewerbern in Dialogformaten
  • Reduzierung der Fehleranfälligkeit durch deutlich verringerte Form-lastigkeit

Qualitäts-/Innovationsimpulse

  • Effektive Neutralisierung innovationsfeindlicher Fehlanreize
  • Qualitätsförderung und Sicherung durch ein ausgereiftes Wertungs-system mit maximalem Differenzierungspotential
  • Optimale Förderung und Ausnutzung von Innovationsimpulsen durch neuartigen Konzept- und Innovationsabschnitt