Rettungsdienst-Vergabe 2.0 – Ausschreibungen nach Kartellvergaberecht

Maximale Rechtssicherheit auf der Basis des optimierten „klassischen“ Weges

Die Gestaltung der Leistungserbringung bei der Durchführung des Rettungsdienstes gehört zu den sicherheitspolitischen Kernaufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Damit eng verbunden sind wesentliche Struktur-, Organisations- und mitunter auch Finanzierungsfragen. Durch die Notwendigkeit der Vernetzung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz ergeben sich neue strukturelle Herausforderungen. In Zeiten des wachsenden Wirtschaftlichkeitsdrucks, aber auch der zunehmenden Konkurrenz auf Leistungserbringerseite steht die öffentlich-rechtliche Beauftragung immer stärker im Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik und Wettbewerb.

Ausgetretene Pfade im Vergaberecht

In einer Vielzahl durch uns in den letzten Jahren begleiteten Rettungsdienst-Vergabeverfahren haben wir einen Verfahrensansatz entwickeln können, mit dem eine – sowohl hinsichtlich des Verfahrens, als auch der inhaltlichen Ausgestaltung, insbesondere der Festlegung und anschließenden Bewertung der Vergabekriterien – optimale Verbindung zwischen dem Vergaberecht einerseits und dem Rettungsdienstrecht als Instrument der staatlichen Gefahrenabwehr andererseits gelungen ist. Auch wenn bis heute noch kein einziges der zahlreichen von uns erarbeiteten Vergabeergebnisse gerichtlich aufgehoben worden ist, haben wir unsern Ansatz – aus der Erfahrung einer Vielzahl durchgeführter Vergabeprojekte und unter Ausschöpfung aller in der Rechtsprechung erkämpften Gestaltungs- und Bewertungsspielräume – so kontinuierlich weiterentwickelt, dass wir heute von einer „Version 2.0“ von Rettungsdienstvergaben sprechen können.

Zwei Verfahrensvarianten – je nach Umgebungsbedingungen

In der „klassischen“ Variante der von uns über Jahre hinweg entwickelten Vergabekonzeption der Rettungsdienst-Vergaben 2.0 lässt sich unter Anwendung des Vergaberechts heute eine sehr hohe Rechtssicherheit bei gleichzeitig maximaler sicherheitspolitischer Steuerungsfähigkeit und qualitativer Schwerpunktsetzung gewährleisten.

Für die Fälle, in denen die Anwendung der neuen Bereichsausnahme politisch gewünscht ist, geben wir Ihnen mit dem Vergabe-Dialogprozess ein alternatives, sicherheitspolitisch effektives Gestaltungsinstrumentarium an die Hand, mit dem trotz der Ausnutzung der Privilegierungsmechanismen der Bereichsausnahme nicht nur möglichen innovationsfeindlichen Fehlanreizen entgegengewirkt, sondern darüber hinaus auch ein innovatives Bewertungssystem aufgerichtet werden kann. Mit diesem System können die mit dem klassischen Vergabe Rechtsregime verbundenen strukturellen Defizite in der qualitativen Dynamik überwunden werden. Damit behalten Sie als Aufgabenträger das Heft in der Hand – ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Qualität des Rettungswesens werden zudem noch gestärkt.

Was wir mit der Rettungsdienst-Vergabe 2.0 für Sie tun können:

Struktur-/Verfahrensplanung

  • Fachliche und vergaberechtliche Strukturierung des Auftragsgegenstandes
  • Erarbeitung der inhaltlichen Grundlagen im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber, einschließlich der Themenkomplexe Liegenschaften, Übergang Personal-/Sachmittel/BÜ sowie eines Vorschlags zur Losbildung
  • Qualitätsförderung und Sicherung durch ein ausgereiftes Wertungs-system mit maximalem Differenzierungspotential
  • Rechtssichere Erstellung der Vergabeunterlagen und der Veröffentlichungstexte einschließlich Durchführung der Bekanntmachung

Verfahrensbetreuung

  • Begleitung oder komplette Durchführung der gesamten Bieterkorrespondenz, einschließlich der Bearbeitung von Rückfragen und des Entwurfs/der Erstellung von Bieterinformationen
  • Formale sowie inhaltlich-fachliche Auswertung der Angebote, einschließlich Kalkulationsprüfung und Preiswertung, ggf. Angebotsaufklärung, sowie Konzeptwertung
  • Erstellung eines Vergabevorschlags, auf Wunsch Präsentation des Vorschlags, einschließlich Begleitung in Gremiensitzungen
  • Erstellung der gesamten Verfahrensdokumentation

Prozessbegleitung/-vermeidung

  • Neutralisierung komplementärer Risiken aus dem EU-Primärrecht, dem EU-Beihilferecht und dem nationalen Recht
  • Bearbeitung von Rügen, Entwurf/Erstellung entsprechender Antwortschreiben
  • Begleitung/Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
  • Prozessvertretung vor Gerichten/Obergerichten
  • Beratung bei Presseanfragen und Erarbeitung von Kommunikationsstrategien