In einem personalgeprägten Leistungssegment sind die Personalkosten ein wesentlicher Faktor der Wirtschaftlichkeit. Angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs unter den Leistungserbringern können die Personalkosten das entscheidende Kriterium einer Vergabe- bzw. Beauftragungsentscheidung darstellen. Rechtliche Fehleinschätzungen können dabei nicht nur erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Organisation, sondern auch persönliche Risiken für die verantwortlichen Führungskräfte mit sich bringen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Arbeitszeitgestaltung.
Dynamische Entwicklung
Europarechtliche Einflüsse und auch neue Tarifabschlüsse haben den rechtlichen Rahmen in dem viele Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen seinerzeit zustande gekommen sind, mittlerweile erheblich verändert. Die Rechtsprechung entwickelt sich in kaum einem anderen Rechtsgebiet so rasch wie im Arbeitsrecht und macht damit die Materie immer komplexer. Auf der anderen Seite nimmt unter einem permanent wachsenden Kostendruck die Notwendigkeit zu, alle noch verbleibenden Spielräume optimal auszuschöpfen.
Risiken minimieren, Chancen nutzen
Das betriebliche Tarif- und Arbeitszeit-Regelungswerk sollte deshalb auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen sein. Oftmals bleiben die betrieblichen Regelungen aber hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück. Auch wenn die Rechtsprechung des EuGH in den vergangenen Jahren beispielsweise die arbeitszeitrechtliche Bewertung von Bereitschaftsdiensten grundlegend verändert hat, ist ein individuell angepasstes Verhältnis von Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdiensten in Schichtbetrieben nach wie vor wirtschaftlich geradezu unentbehrlich. Neue, insbesondere leistungsbezogene Formen der Vergütung ermöglichen neben einer Vereinfachung der Personalabrechnung vor allem eine verbesserte Mitarbeitermotivation und schaffen kostenneutrale Leistungsanreize.
Unser Beratungsangebot:
- Unterstützung bei Tarifverhandlungen und Verhandlungen mit dem Betriebs-/Personalrat
- Beratung bei Ausgliederungen, Umstrukturierungen
- Sanierungsberatung
- Vorbereitung von Bewerbungen in Vergabewettbewerben, insbesondere im Hinblick auf den Faktor Personalkosten
- Rechtsvertretung bei streitigen Verfahren in individualrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten