- Gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung überhaupt für alle Arbeitgeber?
- Hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?
- Was können „zwingende betriebsbedingte Gründe“ sein, die der Inanspruchnahme von Homeoffice Platz entgegengesetzt werden können und
- muss das Angebot des Arbeitgebers oder die Ablehnung des Arbeitnehmers dokumentiert werden?
Diese und weitere Fragen werden in der Veranstaltung praxisnah geklärt.
Titel: Die neue Homeoffice-Verordnung
Zeitpunkt der Veranstaltung: 02.02.2021, 08:30 – 10:00 Uhr
Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Frankfurt
Referentin: Dr. Kathrin Pietras