Wettbewerbs- und Werberecht

 Für Unternehmen jeder Größe ist die Wahrnehmung durch potentielle Kunden am Markt der Schlüssel zu einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit.

Hierfür kann eine besonders gestaltete Werbung ein probates Mittel sein. Aber gerade bei neuartigen Werbekonzepten oder z.B. bei der Bezugnahme auf Konkurrenten ist eine wettbewerbsrechtliche Beratung bereits im Vorfeld sinnvoll. Auf diese Weise können arbeits- und kostenintensive Auseinandersetzungen vermieden und unternehmerische Investitionen in richtige Bahnen gelenkt werden.

Nicht minder wichtig ist der Schutz vor wettbewerbswidrigen Maßnahmen von Konkurrenten, die z.B. durch die gezielte Behinderung von Wettbewerbern versuchen, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Wir beraten unsere Mandanten bei derartigen Fallgestaltungen von der Abfassung eines ersten außergerichtlichen Schreibens bis zum Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens.

Tätigkeitsschwerpunkte im Wettbewerbs- und Werberecht

  • Strategische Beratung von Marketingkonzepten, insbesondere bei Produkteinführungen
  • Prüfung von Werbekonzepten und -materialien auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, z. B. Werbeanzeigen, Gewinnspiele, Preisausschreiben und Zugaben
  • Vertretung bei Abmahnungen und in einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Sondergebieten, z. B. im Lebensmittel-, Heilmittelwerbe-, Medizinprodukte- und Kosmetikrecht
  • Hinterlegung von Schutzschriften