Patent- und Gebrauchsmusterrecht.

 Durch Patente und Gebrauchsmuster werden technische Erfindungen gegen Nachahmungen geschützt.

Die erfolgreiche Erarbeitung von Patentstrategien sowie die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten/Gebrauchsmustern erfordern daher neben den rechtlichen Kenntnissen auch ein tiefgreifendes Verständnis der jeweiligen Technologie, welches wir durch die Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten gewährleisten.

Dabei beraten wir in allen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen, wie z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Umwelttechnik, Medizintechnik, Sicherheitstechnik, Bauelemente und vertreten unsere Mandanten vor dem deutschen Patent- und Markenamt, dem europäischen Patentamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof.

Tätigkeitsschwerpunkte im Patent- und Gebrauchsmusterrecht

  • Beratung und Erstellung von Patentstrategien, Patentgutachten und -recherchen
  • Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen
  • Vertretung im Einspruchs-, Nichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen, auch Beschlagnahmeverfahren, Kontrolle und Räumung von Messeständen
  • Vertragsgestaltung, z. B. Lizenzverträge
  • Überwachung und Bewertung von Technologien und Patentportfolios, z. B. bei Unternehmenskäufen oder Wettbewerbsbeobachtungen
  • Ausarbeitung und Begleitung von Konzepten zur rechtssicheren Behandlung von Arbeitnehmererfindungen, auch als Instrument zur Innovations- und Motivationsförderung
  • In-House-Schulungen für Konstrukteure und Entwickler zu technischen Schutzrechten und zur Nutzung von Patentdatenbanken