Seminarveranstaltung Rettungsdienst:

 Der EuGH bestätigt die Bereichsausnahme – Und was machen wir jetzt?

Seminarveranstaltung Rettungsdienst, Daniel Bens, Martina Hadasch, Rechtsanwälte der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Falck/Stadt Solingen ist geklärt, dass der Regelrettungsdienst, einschließlich des qualifizierten Krankentransportes, unter die Bereichsausnahme fällt. Damit sind aber noch längst nicht alle Fragen beantwortet.

Insbesondere zwei grundsätzliche Aspekte sind in dem EuGH-Verfahren ausgespart worden:

  • Sind Strukturregelungen oder Privilegierungen auf Landesebene nötig, damit die Bereichsausnahme greift?
  • Und welche Voraussetzungen an Transparenz und Chancengleichheit müssen bei einer Anwendung der Bereichsausnahme beachtet werden?

Im Zentrum steht dabei letztlich die Frage, wie außerhalb des Vergaberechts dem zweifellos weiterhin bestehenden Wettbewerb unter den Hilfsorganisationen verfahrensmäßig Rechnung zu tragen ist. Trotz offener Fragen wächst durch die EuGH-Entscheidung der Druck, die Rettungsdienstvergaben künftig aus den „Zwängen“ des Vergaberechts zu befreien – und mit einem schlankeren und effektiveren Verfahrensweg den Besonderheiten des Rettungsdienstes besser gerecht zu werden.

Hierfür eröffnet die Entscheidung des EuGH Spielräume, die es intelligent zu nutzen gilt, wenn und soweit das Landesrecht dies zulässt. Über diese neuen Möglichkeiten und über Lösungswege für die noch offenen Fragen wollen wir mit Ihnen sprechen – und dabei insbesondere folgende Schwerpunktthemen in den Blick nehmen:

Strukturelle Aspekte
  • Besteht grundsätzlich oder nur in einigen Bundesländern eine Verpflichtung zur Anwendung der Bereichsausnahme?
  • Welche Vorteile bringt die Bereichsausnahme oder birgt sie auch Risiken?
  • Wie ist die Entscheidung pro oder contra Bereichsausnahme rechtssicher zu treffen?
Rechtliche Aspekte
  • Welche Anforderungen müssen bei einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren beachtet werden?
  • Welche Voraussetzungen muss eine gemeinnützige Organisation erfüllen und wie lassen sich diese durch den Träger prüfen?
  • Wie sehen die Gestaltungsmöglichkeiten für die Träger in meinem Bundesland aus und wie setze ich diese rechtssicher um?
(Rettungs-) Fachliche Aspekte
  • Wie können Trägerinteressen praxistauglich in ein Auswahlverfahren integriert werden?
  • Können Kostenaspekte jetzt einfacher in einem Verfahren umgesetzt werden?
Termine:
  • 04.07.2019 in Hannover
  • 05.07.2019 in Berlin
  • 12.07.2019 in Frankfurt/Main

Jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr.
Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie ca. 14 Tage vor der Veranstaltung.

Wenn Sie Interesse an unserer Veranstaltung haben, melden Sie sich einfach hier oder per E-Mail (rettungsdienst@buse.de) bei uns an. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei!

Weitere Informationen und Kontaktdaten:

BUSE Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Team Public Safety
Rechtsanwalt Daniel Bens

Barer Straße 7, 80333 München
Telefon: 089-288030-150
E-Mail: rettungsdienst@buse.de