Mietrecht: Neue Regeln zum Mietenspiegel.

 Mietspiegelreform tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Mietrecht: Neue Regeln zum Mietenspiegel

Für Städte ab 50.000 Einwohnern gilt künftig, dass sie einen Mietspiegel erstellen müssen. Das kann Auswirkungen auf die Durchsetzung der Mietpreisbremse haben.

Neue Spielregeln in Sachen Miete

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Mietspiegelreform beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist für Mieter immer schwieriger geworden. Mit dem Mietspiegel gibt es beim Abschluss neuer Mietverträge einen wichtigen Referenzwert. Er gilt auch bei Erhöhungen der Miete in laufenden Mietverhältnissen. Allerdings werden die Mietspiegel und ihre Erstellung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen verstärkt angezweifelt. Hinzu kommt, dass derzeit nicht jede Stadt überhaupt einen Mietspiegel erstellt.

Ab 50.000 Einwohnern wird ein Mietspiegel Pflicht

Das soll sich nun ändern: Städte ab 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen. Für einen einfachen Mietspiegel haben sie bis zum 1. Januar 2023 Zeit, für einen qualifizierten Mitspiegel ein Jahr länger.

Der qualifizierte Mietspiegel muss auf der Basis wissenschaftlicher Grundsätze und einer repräsentativen Stichprobe erstellt werden. Für den einfachen Mietspiegel ist kein bestimmtes Verfahren vorgesehen. Allerdings müssen die Mieten nachvollziehbar sein. Genauere Kriterien zu den Inhalten und zur Erstellung eines Mietspiegels werden (erstmalig) noch in einer Mietspiegel-Verordnung vorgegeben werden.

Städte in der Pflicht

Durch die Reform sind zahlreiche Städte ab 50.000 Einwohnern erstmals in der Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen. So erhalten Mieter und Vermieter einen Referenzwert für die örtliche Vergleichsmiete. Bisher war es für die Vermieter in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern relativ einfach bei Angabe von drei Referenzobjekten die Mieten zu erhöhen. Durch den Mietspiegel können sich Mieter künftig leichter gegen unangemessene Mieterhöhungen wehren.

Mietspiegel stärkt Mietpreisbremse

Beim Thema Mieterhöhungen kommt auch die Mietpreisbremse ins Spiel. Durch die Mietpreisbremse soll der Preisanstieg bei Wiedervermietungen auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. In Städten ohne Mietspiegel – der die ortsübliche Vergleichsmiete abbildet – ist die Mietpreisbremse bislang häufig praktisch nicht durchsetzbar. Nicht nur das: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss davon ausgegangen werden, dass die Mietpreisbremse ohne flächendeckende Mietspiegel sogar verfassungswidrig ist. Mit der Reform des Mietspiegelrechts wird somit auch die Mietpreisbremse gestärkt.

Strafe für Falschangaben und weitere Neuerungen

Zudem neu: Per Stichprobe ausgewählte Mieter und Vermieter müssen Auskunft erteilen. Das gilt beispielsweise für die Größe der Wohnung, den Mietzins, oder ähnliches. So soll ein aussagekräftiger Mietspiegel entstehen. Muss ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden, können falsche Angaben mit einem Bußgeld bis 5.000 Euro belegt werden.

Bereits Anfang 2020 wurde der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert.

Besonders durch einen qualifizierten Mietspiegel wird Mietern und Vermietern ein wichtiger Referenzwert an die Hand gegeben. Er wird auch bei Rechtsstreitigkeiten große Bedeutung haben.