ESG: EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht für den Mittelstand.

 
Europäischen Union einigt sich auf neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Unternehmen.

ESG: EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht für den Mittelstand.

Nachdem kapitalmarktorientierte Unternehmen schon seit dem Jahr 2017 verpflichtet sind, über die Nachhaltigkeit ihres Handelns zu berichten, sind ab dem 01.01.2024 Unternehmen aller Wirtschaftssektoren dazu verpflichtet. Sie müssen darstellen, wie klimaschonend, umweltfreundlich und sozialverträglich sie wirtschaften.

Auf Grundlage der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie) müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherung mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits seit 2017 in Sachen ESG Bericht erstatten. Sie müssen darlegen, was sie für den Umweltschutz (E-Kriterium), ihre Mitarbeiter, die Gesellschaft oder die Menschenrechte (S-Kriterien) tun und wie sie Korruption und Bestechung (G-Kriterien) bekämpfen. Zudem müssen sie seit dem 01.01.2022 ihre grünen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben aus dem Geschäftsjahr 2021 aufschlüsseln.

Jetzt haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf einen neuen Richtlinientext zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt. Die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD verlangt von Unternehmen aller Wirtschaftssektoren die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten. Unternehmen, die bereits unter die aktuell gültige CSR-Richtlinie fallen, müssen die Berichte erstmals für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und 2025 veröffentlichen. Alle anderen Großunternehmen werden ein Jahr später Bericht erstatten müssen. Kapitalmarktorientierte kleinere und mittelgroße Unternehmen werden wohl ab dem Geschäftsjahr 2026 einbezogen. Als kleinere und mittelständische Unternehmen im Sinne der CSRD gelten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Mio. Euro. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Mio. Euro müssen gleichwertige Vorschriften einhalten.

Europaweit dürften rund 50.000 Unternehmen von der neuen CSRD betroffen sein. In Deutschland sind zukünftig insgesamt etwa 15.000 Unternehmen zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet.

Bei Nichtbeachtung drohen dem jeweiligen Unternehmen einerseits empfindliche Konsequenzen für den Fall, dass Geschäftspartner ihre Geschäftsbeziehungen unter Hinweis auf die Nichteinhaltung der Informationspflichten beenden. Außerdem stehen europäische Bußgelder im Raum. Deren mögliche Ausgestaltung steht derzeit noch nicht fest.

Praxisempfehlung

Auch wenn sich der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, sollten sich Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern darauf einstellen aktiv werden zu müssen. Es gilt sich darauf vorzubereiten, bald über die Auswirkungen u.a. auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten zu müssen. Die damit verbundenen Herausforderungen der nötigen Prozessanpassung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben werden mit einem empfindlichen, gesteigerten Ressourcenbedarf der Unternehmen einhergehen.