Die neue Unionsgewährleistungsmarke.

 Neue Markenform ermöglicht europaweiten Markenschutz für Qualitätsstandards oder Produktspezifikationen.

Die neue Unionsgewährleistungsmarke, Insight von Gösta Schindler, Rechtsanwalt der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Ab Oktober 2017 können die neuen Unionsgewährleistungsmarken (UGM) angemeldet werden. Sie kennzeichnen Produkte oder Dienstleistungen, die einen definierten Qualitätsstandard einhalten oder bestimmte Eigenschaften aufweisen. Die UGM stellt damit eine interessante Ergänzung des Markenportfolios zum Schutz gegen irreführende Prüf- oder Qualitätszeichen anderer Marktteilnehmer dar.

Eine neue Markenform für Qualitätsstandards

Zum 1. Oktober 2017 ändert sich das europäische Markenrecht. In Ergänzung zum bisherigen Markenschutz wird es dann möglich sein, auch sogenannte Unionsgewährleistungsmarken (UGM) anzumelden.

Dienen „herkömmliche“ Marken im Wesentlichen dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion der Marke), hat die UGM eine weitere Schutzrichtung: Sie bringt zum Ausdruck, dass ein mit ihr gekennzeichnetes Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung bestimmter Materialien oder auf bestimmte Art und Weise hergestellt beziehungsweise erbracht wird, eine bestimmte Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften (mit Ausnahme der geografischen Herkunft) aufweist. Die UGM grenzt also Produkte und Dienstleistungen mit bestimmten Eigenschaften von solchen Produkten oder Dienstleistungen ab, die diese Eigenschaften nicht aufweisen.

Mit der UGM kann ein definierter Qualitäts- oder Spezifikationsstandard beworben und sichergestellt werden.

Beschränkter Kreis zulässiger Inhaber

Wegen des besonderen Zwecks der Gewährleistungsmarke als Qualitätsversprechen hat der Gesetzgeber die Inhaberschaft für UGMs an besondere Voraussetzungen geknüpft. Eine UGM kann nicht anmelden beziehungsweise besitzen, wer selbst Waren herstellt oder Dienstleistungen erbringt, die nach der Gewährleistungsmarke zu zertifizieren wären. Ein Kosmetika-Hersteller soll also nicht den UV-Schutz der eigenen Creme mit einer eigenen UGM „Solaris Protect-zertifiziert“ versehen können. Es muss die Marke eines anderen sein, die der Hersteller verwendet. Dies erklärt sich daraus, dass ansonsten die erforderliche Neutralität und Unabhängigkeit des Inhabers einer Gewährleistungsmarke nicht gesichert wäre.

Besondere Anforderung bei der Anmeldung: eine Satzung

Anders als bei herkömmlichen Individualmarken (aber vergleichbar mit den Voraussetzungen der Unionskollektivmarke) erfordert die Anmeldung einer UGM die Vorlage einer Satzung. Diese muss regeln,

wer zur Benutzung der UGM befugt ist,
welche Eigenschaften die UGM gewährleistet,
wie, also auf welche Art und Weise, die gewährleisteten Eigenschaften geprüft werden und
worin die Bedingungen für die Benutzung der UGM bestehen.
Zu guter Letzt sind auch Sanktionen zu benennen, die bei einer Verletzung der satzungsgemäßen Bedingungen drohen.

Offene Fragen

Wie häufig bei der Einführung neuer Rechtsinstrumente sind auch im Zusammenhang mit der UGM noch Fragen offen, deren Klärung erst nach und nach zu erwarten ist. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, welche Anforderungen an die Ausgestaltung der notwendigen Satzung gestellt werden. Details hierzu hat der Gesetzgeber offengelassen, um sie in sogenannten Durchführungsrechtsakten weiter zu beschreiben. Diese sind in den nächsten Monaten zu erwarten.

Handlungsbedarf

Trotz noch offener Detailfragen sollten sich Unternehmen bereits jetzt Gedanken darüber machen, ob es bestimmte essentielle Qualitätsstandards für Produkte oder Dienstleistungen gibt, die über eine UGM abgesichert werden könnten.

Der Vermarktungsvorteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit einem „Gütesiegel“ wie der UGM versehen sind, ist evident. Vor diesem Hintergrund ist auch zu erwarten, dass pünktlich zur Einführung dieser neuen Markenform eine Vielzahl von Anmeldungen eingehen wird. Unternehmen sind gut beraten, die notwendigen Vorbereitungen – insbesondere die konkrete Definition der Inhalte ihrer UGM – für die Zwecke der Satzungserstellung bereits jetzt zu treffen, um im Herbst sofort handlungsfähig zu sein.