Kunstrecht

Kunst. Kompetenz der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Der Bereich Kunst und Kultur erfordert wegen seiner großen rechtlichen Bandbreite Branchenkenntnis in besonderem Maße. Mit einem Team von Spezialisten bietet BUSE sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene maßgeschneiderte Lösungen an. Durch die Kombination von Kunstgeschichte und Kunstrecht bietet BUSEv ein besonderes Kenntnis-Portfolio. Wir arbeiten mit Kunstversicherern, Kunsthistorikern und Kunstberatern zusammen und decken so den Bereich Kunst umfassend ab. Zu unseren Mandanten zählen Sammler, Galeristen, Museen, Stiftungen und Kunstschaffende.

Leistungsspektrum

  • Urheberrecht
    Das Urheberrecht gehört zu den Kernkompetenzen von BUSE. Es zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamt künstlerische Schaffen. Bereits beim schöpferischen Prozess stellt sich häufig die Frage, inwieweit sich Künstler an andere anlehnen und fremde Werke nutzen dürfen. Darüber hinaus berät BUSE bei der Gestaltung von Verträgen über die Verwertung von Werken – beispielsweise durch Galerien, Verlage, Sammlungen oder Künstler. Schließlich unterstützt BUSE Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche. Gerade Letzteres hat durch die Digitalisierung von Werken und die Vielzahl an Verletzungshandlungen im Internet stark zugenommen. BUSE setzt sich zudem regelmäßig mit den Rechten der Verwertungsgesellschaften auseinander.
  • Kunsthandel
    Beratung im Kunsthandel setzt besondere Branchenkenntnisse voraus. Durch die tägliche Praxis ist BUSE nah am Markt und mit den Gepflogenheiten des Kunstmarktes bestens vertraut. Fragen von Galerien, Auktionshäusern und Kunsthändlern begleiten uns täglich. Wir betreuen Verkäufe, Kooperationen und das laufende Geschäft rechtlich und sind Ansprechpartner in allen Belangen rund um Kunst und Kunsthandel. Haftungsfragen bei Zuschreibungs- und Echtheitsfragen beantworten wir detailliert und schaffen Rechtssicherheit. Für interdisziplinäre Lösungen greifen wir auf ein Netzwerk an Kunstsachverständigen und Versicherern zurück.
  • Kulturgutschutz
    Durch die enge Begleitung der aktuellen Gesetzesnovelle verfügt BUSE über detaillierte Kenntnisse zum Kulturgutschutz. Bei der praktischen Anwendung des Gesetzes sind wir stets auf dem neuesten Stand. BUSE unterstützt in allen Belangen des Kulturgutschutzes wie Unterschutzstellungsverfahren, Ausfuhrgenehmigungen, Negativtestate oder Fragen des Leihverkehrs.
  • Kunst am Bau
    Die Facetten der rechtlichen Fragestellungen bei Kunst am Bau sind immens. Schon die Installation kann Sicherheitsaspekte berühren, weil der Publikumsverkehr im Gebäude gefährdet sein kann. Umplanungen in der Bauphase oder spätere Umbauten können in die künstlerische Integrität eingreifen. Zerstörungen, zum Beispiel durch Witterungseinflüsse, sind ein weiterer typischer Aspekt. Mit ihm gehen Fragen der Instandhaltung und Gewährleistung einher, die BUSE umfassend und praxistauglich beantwortet.
  • Steueroptimierte Gestaltung
    Gerade Kunstsammler und Kunstsammlungen haben ein Interesse an steueroptimierter Gestaltung. BUSE berät im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und setzt entsprechende Kunststiftungen auf. Besonders beim Übergang von Sammlungen auf die nächste Generation entwickelt BUSE erbschaftssteuerrechtlich optimierte Nachfolgeregelungen. Solche Vermögensstrukturierungen sollten langfristig in Angriff genommen werden. BUSE konzipiert einen Gesamtplan und setzt darin den Willen des Erblassers um.
  • Restitution
    Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst oder Kunstwerken aus kolonialen Kontexten gewinnt zunehmend an Bedeutung. BUSE beschäftigt sich mit Fragen rund um die Eintragung von Kunstwerken in der Lost Art Datenbank und begleitet Restitutionsverfahren.

Auszeichnungen

  • ACQ 5 Law Awards 2016 – Art Law Firm of the Year – Germany