Urheberrecht.

 Ein Urheberrecht existiert im Gegensatz zu einer Marke bereits ab Schöpfung des Werkes und bedarf keiner behördlichen Eintragung.

Im Vordergrund unserer rechtlichen Beratung stehen daher die Vertragsgestaltung im Rahmen der Verwertung des Urheberrechts (z. B. Lizenzverträge) sowie die Durchsetzung des Schutzrechtes im Falle von Urheberrechtsverletzungen. Bei der Beratung im Rahmen der Verwertung des Urheberrechts spielt neben der Vertragsgestaltung auch die Unterstützung bei der Verhandlungsführung eine wichtige Rolle.

Im Falle einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung reicht unsere Tätigkeit von der außergerichtlichen Vertretung (z.B. die Erstellung von Abmahnungen) über die Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes bis hin zur Geltendmachung der Rechte unserer Mandanten im Rahmen von gerichtlichen Hauptsacheverfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte im Urheberrecht

  • Beratung zur Schutzfähigkeit und -umfang eines Werkes
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung über Verwertung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche
  • Internationales Urheberrecht
  • Beratung bei der Hinterlegung von Werken zur Sicherung des Herkunfts- und Prioritätsbeweises
  • Betreuung von Medienprodukten, z. B. Filmverträge, Tonträger- und Künstlerverträge, Vertriebs- und Verleihverträge
  • Beratung bei der Vermarktung von Sportlern und Sportveranstaltungen, Sport-Sponsoring