Markenrecht.

 Die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen hat große Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Daher ist eine umfassende Beratung bereits vor einer beabsichtigten Eintragung eines Kennzeichens sinnvoll und angezeigt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die gewählte Marke einen optimalen und nachhaltigen Schutzumfang erlangt und spätere Auseinandersetzungen vermieden werden. Wichtig sind in einem unternehmerischen Kontext darüber hinaus die Wahl der richtigen Markenstrategie sowie ein professionelles Management des bestehenden Markenportfolios.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Anmeldung nationaler wie internationaler Marken und begleiten die entsprechenden Anmeldeverfahren vor den nationalen und internationalen Behörden sowie bei Markenstreitigkeiten jeder Art.

Tätigkeitsschwerpunkte im Markenrecht

  • Markenstrategien, Einführung neuer Firmen- und Produktnamen
  • Marken- und Titelrecherchen
  • Markenanmeldungen (nationale und EU-Marken sowie internationale Registrierungen)
  • Markenkollisionsüberwachung
  • Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Kennzeichenrechtsverletzungen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
  • Verwaltung von Markenportfolios
  • Vertragsgestaltung, z. B. Marken-Lizenzverträge, MarkenKaufverträge, Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen
  • Rechtliche Analyse des Markenportfolios im Rahmen einer Due Dilligence