Gesundheitswesen und Pharma

Gesundheitswesen und Pharma, Kompetenz der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Leistungserbringer und Unternehmen der Gesundheits- und Pharmabranche bewegen sich in einem dynamischen Geflecht rechtlicher Vorgaben. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie interdisziplinär zu allen unternehmerischen Themen, die regelmäßig einem stetigen Wandel rechtlicher Regulierungen unterliegen. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen aus der Gesundheits- und Pharmabranche, Krankenhäuser, Ärzte und Therapeuten, medizinische Versorgungszentren sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen.

Leistungsspektrum

  • Krankenhausrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Medizinprodukte- und Pharmarecht
  • Vertragsarztrecht
  • Pflegerecht
  • Berufsrecht, Konkurrenzschutz und Werberecht
  • Arbeitsrecht und Beamtenrecht
  • Interdisziplinäre wirtschaftsrechtliche Beratung

Besondere kombinierte Leistungsangebote

  • Wettbewerbsrecht und Reputationsschutz im Gesundheitswesen:
    • Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG spielt eine große Rolle auch im Kontext von spezialgesetzlichen Regelungen des Gesundheitswesens, wie z.B. betreffend Heilmittelwerberecht, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Preisangabenrecht, Cannabisprodukte. Wir beraten und vertreten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und gerichtlichen/außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Verbänden wie z.B. bei der Prüfung von Werbekampagnen auf Konformität mit dem UWG, der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber sowie der Abwehr von Vorwürfen wettbewerbswidrigen Handelns.
    • Die Beteiligten des Gesundheitswesens sind immer wieder einmal Gegenstand von Presseberichterstattungen. Die Pressefreiheit gilt jedoch nicht grenzenlos und die Presse muss bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen können sich auf ein Persönlichkeitsrecht berufen, das durch eine Berichterstattung verletzt werden kann. Wir gehen mit Ihnen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Meinungsäußerungen vor. Unsere Tätigkeit umfasst die (außer)gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen wegen rechtswidriger Berichterstattung.
    • Zudem begleiten wir die Anmeldung, Verwertung und Überwachung von Marken von Pharmaunternehmen, Ärzten und Krankenhäusern und vertreten diese in markenrechtlichen Verfahren.
    • Ansprechpartner: Jasper Hagenberg, Christine Nitschke, Dr. Dr. Simon Alexander Lück
  • Datenschutzrecht im Gesundheitswesen:
  • Arbeitsrecht im Gesundheitswesen:
    • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen (Scheinselbstständigkeit, Honorarärzte, Arbeitnehmerüberlassung, Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, Liquidationsrecht der Chefärzte etc.)
    • Rechtliche Begleitung von Verwaltungsverfahren vor Aufsichtsbehörden, Zollbehörden, etc. im Gesundheitswesen bezüglich Nachforderungen/Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben, Mindestlohnunterschreitungen, Verstößen gegen Arbeitszeitgesetz (24-Std-Dienste, Einhaltung Ruhezeiten, Rettungsdienste, Bestechung/Bestechlichkeit im Gesundheitswesen etc.)
    • Kirchenarbeitsrecht für konfessionelle Krankenhäuser und Pflegeheime einschließlich MVG, MAVO und AVR. Vertretung vor den Kirchenarbeitsgerichten
    • Ansprechpartner: Dr. Mathias Maria Knorr, Dennis Gonta, Michael Winckler
  • Immobilien:
    • Legal Due Diligence bei Transaktionen (z.B. Ankauf von Pflegeimmobilien, Wohn- und Geschäftshäusern, die u.a. an Berufsträger aus dem Bereich Health Care – etwa Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen etc. – vermietet sind)
    • rechtliche Beratung, Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen sowie Bau- und Architektenverträgen aus dem Bereich Health Care – auf Mieter- und Vermieterseite / Auftraggeber-/Auftragnehmerseite
    • WEG-rechtliche Beratung (bei der Nutzung von Teileigentum für den Bereich Health Care)
    • Ansprechpartner: Dr. Silvia Reichelt
  • Testamentsvollstreckung:
    • Beratung von Testamentsvollstreckern, die Immobilien aus dem Bereich Health Care verwalten oder Nachlass, in dem sich z.B. Arztpraxen befinden, auseinandersetzen
    • Ausübung des Amtes als Testamentsvollstrecker bezogen auf den Nachlass von Erblassern, die im Health Care Bereich tätig waren
    • rechtliche Beratung von Berufsträgern aus dem Bereich Health Care bei der Gestaltung ihres Testamentes und der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zur Umsetzung ihres letzten Willen
    • Ansprechpartner: Dr. Silvia Reichelt, Dr. Dr. Simon Alexander Lück

Publikationen

Gesundheitsrecht (Gesellschaftsrecht), Simon Alexander Lück // NOMOS Kommentar Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018

So haftet der angestellte Zahnarzt, Simon Alexander Lück // Zahnärztliche Mitteilungen 9/2018

„Rezension zu: Musterverträge der DKG – Der niedergelassene Arzt im Krankenhaus, 2. Aufl. 2016, Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH, 143 S.“, Dr. Mathias Maria Knorr // GesundheitsRecht, Heft 1 / Jan. 2018, S. 65 – 66, ISSN 1610-1197.

Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Grundlagen“, „Belegarzt“, „Konsiliararzt“ sowie „Honorararzt“, Simon Alexander Lück // Handbuch Medizinrecht (C. F. Müller), 2016

Eigenkapitalquote vs. Leverage-Effekt, Jasper Hagenberg/Dr. Stephan Schleitzer, in: HV Magazin, 02/2013, S. 22 ff.

Beteiligung an Liquidationserlösen im Krankenhaus – Durchsetzbare Ansprüche gegen den Chefarzt?, Dr. Mathias Maria Knorr, in: KU Gesundheitsmanagement, Heft 2 / Febr. 2013, S. 67