Tax-Compliance-Management-Systeme – Pflicht oder Kür?

 Tax-Compliance reduziert Haftungs- und Sanktionsrisiken.

Tax-Compliance-Management-Systeme - Pflicht oder Kür?, Insight von Prof. Dr. Peter Fissenewert, Rechtsanwalt der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Compliance-Management-Systeme (CMS) – kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über ihre Notwendigkeit berichtet wird. Neuestes Schlagwort: Tax-Compliance. Was steckt dahinter? Ist Tax-Compliance sinnvoll? Welchen Nutzen bringt Tax-Compliance?

Compliance und die Steuerpraxis

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und wird als eines der schwierigsten weltweit bezeichnet. Nun rückt ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen auch CMS in den Fokus der Steuerpraxis. Den Anwendungserlass finden Sie hier.

Die Komplexität des Steuerrechts hat massiv zugenommen. Unternehmen haben immer neue und umfangreichere Abführungs-, Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Bei Verstößen drohen teils empfindliche Strafen. Manager geraten zunehmend in den Fokus der Verfolgungsbehörden. Schnell geraten sie in den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Nach § 69 Abgabenordnung (AO) haften die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft, also deren Geschäftsführer und Vorstände, für vorsätzlich oder fahrlässig verkürzte Steuern – im Klartext für Steuerhinterziehung. Die Strafen und Bußgelder sind hoch und nicht selten existenzgefährdend.

Wird der Fehler allerdings rechtzeitig durch das Management berichtigt, wird eine Haftung wirkungsvoll vermieden.

Vorsatz, Leichtfertigkeit und Versehen

Eine Frage, die sich bei Compliance-Themen immer wieder stellt: Wo ist der Unterschied zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit oder gar bloßem Versehen?

Dazu wird in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen klar Stellung bezogen. Gleichzeitig formuliert das Ministerium die Pflicht zur Einrichtung eines Tax-CMS.

Zunächst ist zu lesen, dass allein aus der Höhe einer Steuernachzahlung, die aus einer Berechtigung folgt, nicht automatisch auf ein Steuervergehen geschlossen werden kann. Aber in Teilziffer 2.6 des BMF-Schreibens zu § 153 AO steht dann:

„Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies gegebenenfalls ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann. Dies befreit jedoch nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Im Klartext: Mit einem Compliance-Management-System im Bereich Steuern (also Tax-Compliance), hat ein Unternehmen einfach bessere Karten.

Hinweis für die Praxis

Es gibt noch keine gesetzlich statuierte Pflicht zur Implementierung eines Tax-CMS. Grundsätzlich gilt aber: Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte der Hinweis im BMF-Schreiben ernstgenommen werden. Das Management von Unternehmen sollte ins Handeln kommen und ein Tax-CMS einrichten.

Die Implementierung eines Tax-CMS unterscheidet sich nur darin von der Implementierung eines ganzheitlichen Unternehmens-CMS, dass Tax-CMS allein auf die Steuerpraxis abgestellt ist. Dies reicht für steuerliche Fragen aus. Wenn man sich aber schon mit den grundlegenden Fragen von CMS beschäftigt, ist es sinnvoll, das gesamte Unternehmen mit einem CMS ausstatten. Das mindert dann nicht nur die Haftungsrisiken im Steuerbereich, sondern führt zu einer völlig neuen Unternehmenskultur, zu Wettbewerbs- und Imagevorteilen.

Unsere Dienstleistung

Wir bieten Beratung und Umsetzungshilfe beim Aufbau von Instrumenten zur Risikovermeidung und -minimierung. Diese reichen von der Identifizierung von Fraud- und Compliance-Risiken über die Konzeption und Implementierung übergreifender Compliance-Management-Systeme bis zur Prüfung Ihrer bereits etablierten Systeme. Aktuelle nationale und internationale Entwicklungen, Gesetze und Konventionen werden von uns sofort berücksichtigt, so dass ein maximaler Schutz des Unternehmens gewährleistet ist.