Erhöhung der Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren.

 Änderungen ab 01.01.2018.

Erhöhung der Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren, Insight von Carsten Steinert, Rechtsanwalt der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Die EU-Kommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Mit Wirkung zum 01.01.2018 gelten erhöhte Summen, die ohne weitere Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers unmittelbar anwendbar sind.

Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen mit dem Jahreswechsel neue Schwellenwerte zu beachten, ab deren Erreichen die Leistungen europaweit auszuschreiben sind.

Die Entwürfe der EU-Kommission dazu sehen folgende Schwellenwerte – jeweils netto – vor:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 €
  • Bauaufträge: 5.548.000 €.

Für öffentliche Auftraggeber gilt auch weiterhin, dass sie im Vorfeld einer geplanten Vergabe das voraussichtliche Auftragsvolumen zu schätzen haben. Diese Schätzung muss unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage realistisch erfolgen.

Die neuen Schwellenwerte liegen insgesamt höher als die bislang geltenden Werte. Hintergrund der Anpassung sind die Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA), die in Abhängigkeit zu den Wechselkursentwicklungen stehen.