Compliance im Franchising: Darf’s ein bisschen mehr sein?

 Neue Herausforderungen für Franchisesysteme im Licht aktueller Rechtsprechung

Compliance im Franchising meint mehr als nur das Einhalten von Systemvorgaben. Franchisenehmer und Franchisegeber haben in sämtlichen Phasen der Franchisepartnerschaft Obliegenheiten, die sich vorrangig aus allgemeinen Rechtsprinzipien und von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ergeben.

Der Franchisevertrag gehört zu den wenigen Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind. Umso mehr unterliegen die Anforderungen an ein rechtstreues Verhalten dem stetigen Wandel. Um die zum Teil gegenläufigen Interessen der an der Franchisepartnerschaft beteiligten Parteien kontinuierlich in der Waage zu halten, ist eine laufende Überprüfung der Angemessenheit der jeweiligen Obliegenheiten anhand der aktuellen Rechtsentwicklung notwendig. Hier lässt sich feststellen, dass insbesondere Franchisegeber heutzutage mehr leisten müssen, um „compliant“ zu sein, als noch vor wenigen Jahren.

In dem Beitrag „Compliance im Franchising: Darf’s ein bisschen mehr sein? – Neue Herausforderungen für Franchisesysteme im Licht aktueller Rechtsprechung“ setzt sich Frau Rechtsanwältin Dr. Dagmar Waldzus mit den Herausforderungen auseinander, denen Franchisesysteme in einer sich immer schneller drehenden Welt genügen müssen, um Compliance in sämtlichen Phasen der Franchisepartnerschaft zu gewährleisten.

Bei Interesse senden wir Ihnen den im BetriebsBerater vom 29.02.2016 (Heft 9, S. 515 – 523) erschienenen Aufsatz gern zu. Bitte senden Sie uns hierzu eine kurze E-Mail an: waldzus@buse.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 040 41 999 264.

Gern unterstützen wir Sie außerdem bei sämtlichen spezifischen Fragen rund um das Franchising und zu anderen vertriebsrechtlichen Themen.